Liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern,
am 01.09.2025 findet der erste Beitragseinzug für das laufende Spieljahr 2025/2026 statt. Hierzu informiert die Geschäftsstelle:
Eingezogen werden je nach Angabe auf dem Anmeldeformular entweder Jahres- (01.07.2025 – 30.06.2026) oder Halbjahresbeiträge (01.07.2025 – 31.12.2025) sowie Beiträge für das abgelaufene Spieljahr 2024/2025 sofern es sich neue Mitglieder handelt, die nach dem letzten Einzug vom 01.02.2025 in den Verein eingetreten sind.
Neben den am 11.06.2025 in der außerordentlichen Jahreshauptversammlung beschlossenen Grundbeiträgen (einzusehen auf der Homepage des FCG unter https://www.1fcg.de/Seite/7245/Mitgliedschaft (Aufnahmeantrag letzte Seite) werden zusätzlich die Halbjahresbeiträge für Fußballer des Leistungsbereiches (U12 – U19) i.H.v. € 120,00 erhoben.
Inhaber von Münsterlandkarten sorgen bitte dafür, dass die Karten entsprechend mit Guthaben aufgeladen sind. Etwaige Änderungen von Bankverbindungen o.ä. sind bis spätestens kommenden Donnerstag, 21.08.2025 per Mail an geschaeftsstelle@fcg49.de zu kommunizieren. Die Vorabankündigungen des Einzugs werden ja nach Kreditinstitut ab ca. 27.08.2025 im Online-Banking der Konteninhaber sichtbar sein.
Freundliche Grüße
FCG Geschäftsstelle